Hausverwaltung Hochauf
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Haus-, Grundstücks- und Wohnungsverwaltung
Lothar Hochauf

Friedrich-Ebert-Str. 11
04600 Altenburg
Tel.: 03 44 7 / 55 18 82
 

Haus-, Grundstücks- und Wohnungsverwaltung

Angebote Verwaltungsaufgaben für W O H N E I G E N T Ü M E R G E M E I N S C H A F T E N /
E I G E N T U M S W O H N U N G E N

(kaufmännische, technische, juristische und Kapitalverwaltung)

· Vorbereitung und Einberufung jährlicher ordentlicher Eigentümerversammlungen;

· Erstellung und Überwachung eines Wirtschaftsplanes und einer Jahresfinanzübersicht;

· Erstellung und Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung;

· Überwachung, Durchführung und Rechenschaftslegung über Beschlüsse der Eigentümerversammlung;

· Einleitung und Beaufsichtigung von Maßnahmen für die ordnungsgemäß. Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums;

· Vergabe und Überwachung erforderlicher Instandhaltungsarbeiten unter Auswahl geeigneter Fachfirmen;

· Abschluss und Kontrolle von Wartungsverträgen und Vergabe von wiederkehrenden Wartungstätigkeiten;

· Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder bzw. des gemeinschaftlichen Vermögens;

· Anforderung von Lasten- und Kostenbeträgen, soweit es sich um Teile des gemeinschaftlichen Vermögens handelt. Dazu gehören u.a.
- die Verwaltungsgebühren,
- die Kosten für die laufenden Reparaturen,
- die Beiträge für den Instandhaltungsfonds,
- etwaige Sonderbeiträge zur Durchführung besonderer Maßnahmen, soweit sie von der Eigentümerversammlung beschlossen oder von Behörden angeordnet wurden.;

· Einfordern monatlicher Vorschüsse für Sammelheizungen, gemeinsame Warmwasseraufbereitungsanlagen, gemeinsame Elektrik wie z.B. Hausbeleuchtung oder die notwendige Energie zum Betreiben genannter Energieanlagen;

· Jährliche Abrechnung der Betriebs- und Nebenkosten, soweit sie das gemeinschaftliche Vermögen/Eigentum betreffen;

· Erstellung der jährlichen Einnahmen- Überschussrechnung für das gemeinschaftliche Eigentum betreffend;

· Erstellung jährlicher Abrechnungen entsprechend aller Zahlungsvorgänge bzw. nach den Erfordernissen des Wirtschaftsplanes

· Beauftragung von entsprechenden Spezialfirmen im Zusammenhang der jährlichen Ermittlung der Nebenkosten (z.B. Ablesen der Wärmezähler zur Ermittlung der Heizkosten);

· Abwicklung des gesamten Zahlungs- und Leistungsverkehrs, der mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängt;

· Verwaltung aller im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Eigentum bestehender Verträge;

· Bildung von Instandhaltungsfonds (Anlage auf verzinsliches Treuhandkonto);

· Verwaltung sämtlicher Konten, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen;

· Abschluss von Sach- und Haftpflichtversicherungen, soweit sie das gemeinschaftliche Eigentum betreffen;

· Regelung von Versicherungsfällen, soweit sie das gemeinschaftliche Eigentum betreffen;

· Begründung, Verwaltung / Überwachung und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen mit Hilfskräften wie Hausmeister und/oder Reinigungspersonal, soweit von der Eigentümerversammlung dies beschlossen wurde;

· Beschaffung entsprechender Wirtschaftsgüter und erforderlicher Gebrauchsgegenstände für die Bewirtschaftung des gemeinschaftlichen Vermögens (z.B. Heizmaterial, Arbeitsmaterial für die Hilfskräfte u.a.)

· Beratung und anwaltliche Vermittlung in Nachbarrechtsstreitigkeiten;

· Vertretung der Eigentümer des gemeinschaftlichen Eigentums bei Behörden bzw. behördlichen Maßnahmen;

· gerichtliche Geltendmachung von Forderungen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen bzw. Beauftragung eines geeigneten Anwaltes, soweit der Verwalter zur Prozessvollmacht durch die Eigentümerversammlung beauftragt ist;

· Beratung und Vermittlung in Finanzierungsfragen, soweit sie das gemeinschaftliche Eigentum betreffen;

· Erstellen von Betriebskostenabrechnungen für die einzelnen Wohnungseigentümer oder deren Mieter;

· Für Besitzer von Eigentumswohnungen (Sondereigentum), die ihre Wohnungen vermieten, gelten die Angebote der Verwaltungsaufgaben für Mietwohnungen analog


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