Haus-, Grundstücks- und Wohnungsverwaltung
Angebote Verwaltungsaufgaben für W O H N E I G E N
T Ü M E R G E M E I N S C H A F T E N /
E I G E N T U M S W O H N U N G E N
(kaufmännische, technische, juristische und Kapitalverwaltung)
· Vorbereitung und Einberufung jährlicher ordentlicher
Eigentümerversammlungen;
· Erstellung und Überwachung eines Wirtschaftsplanes
und einer Jahresfinanzübersicht;
· Erstellung und Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung;
· Überwachung, Durchführung und Rechenschaftslegung
über Beschlüsse der Eigentümerversammlung;
· Einleitung und Beaufsichtigung von Maßnahmen für
die ordnungsgemäß. Instandhaltung und Instandsetzung
des gemeinschaftlichen Eigentums;
· Vergabe und Überwachung erforderlicher Instandhaltungsarbeiten
unter Auswahl geeigneter Fachfirmen;
· Abschluss und Kontrolle von Wartungsverträgen und
Vergabe von wiederkehrenden Wartungstätigkeiten;
· Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder bzw. des gemeinschaftlichen
Vermögens;
· Anforderung von Lasten- und Kostenbeträgen, soweit
es sich um Teile des gemeinschaftlichen Vermögens handelt.
Dazu gehören u.a.
- die Verwaltungsgebühren,
- die Kosten für die laufenden Reparaturen,
- die Beiträge für den Instandhaltungsfonds,
- etwaige Sonderbeiträge zur Durchführung besonderer Maßnahmen,
soweit sie von der Eigentümerversammlung beschlossen oder von
Behörden angeordnet wurden.;
· Einfordern monatlicher Vorschüsse für Sammelheizungen,
gemeinsame Warmwasseraufbereitungsanlagen, gemeinsame Elektrik wie
z.B. Hausbeleuchtung oder die notwendige Energie zum Betreiben genannter
Energieanlagen;
· Jährliche Abrechnung der Betriebs- und Nebenkosten,
soweit sie das gemeinschaftliche Vermögen/Eigentum betreffen;
· Erstellung der jährlichen Einnahmen- Überschussrechnung
für das gemeinschaftliche Eigentum betreffend;
· Erstellung jährlicher Abrechnungen entsprechend aller
Zahlungsvorgänge bzw. nach den Erfordernissen des Wirtschaftsplanes
· Beauftragung von entsprechenden Spezialfirmen im Zusammenhang
der jährlichen Ermittlung der Nebenkosten (z.B. Ablesen der
Wärmezähler zur Ermittlung der Heizkosten);
· Abwicklung des gesamten Zahlungs- und Leistungsverkehrs,
der mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
zusammenhängt;
· Verwaltung aller im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Eigentum
bestehender Verträge;
· Bildung von Instandhaltungsfonds (Anlage auf verzinsliches
Treuhandkonto);
· Verwaltung sämtlicher Konten, die das gemeinschaftliche
Eigentum betreffen;
· Abschluss von Sach- und Haftpflichtversicherungen, soweit
sie das gemeinschaftliche Eigentum betreffen;
· Regelung von Versicherungsfällen, soweit sie das
gemeinschaftliche Eigentum betreffen;
· Begründung, Verwaltung / Überwachung und Beendigung
von Beschäftigungsverhältnissen mit Hilfskräften
wie Hausmeister und/oder Reinigungspersonal, soweit von der Eigentümerversammlung
dies beschlossen wurde;
· Beschaffung entsprechender Wirtschaftsgüter und erforderlicher
Gebrauchsgegenstände für die Bewirtschaftung des gemeinschaftlichen
Vermögens (z.B. Heizmaterial, Arbeitsmaterial für die
Hilfskräfte u.a.)
· Beratung und anwaltliche Vermittlung in Nachbarrechtsstreitigkeiten;
· Vertretung der Eigentümer des gemeinschaftlichen
Eigentums bei Behörden bzw. behördlichen Maßnahmen;
· gerichtliche Geltendmachung von Forderungen, die das gemeinschaftliche
Eigentum betreffen bzw. Beauftragung eines geeigneten Anwaltes,
soweit der Verwalter zur Prozessvollmacht durch die Eigentümerversammlung
beauftragt ist;
· Beratung und Vermittlung in Finanzierungsfragen, soweit
sie das gemeinschaftliche Eigentum betreffen;
· Erstellen von Betriebskostenabrechnungen für die
einzelnen Wohnungseigentümer oder deren Mieter;
· Für Besitzer von Eigentumswohnungen (Sondereigentum),
die ihre Wohnungen vermieten, gelten die Angebote der Verwaltungsaufgaben
für Mietwohnungen analog
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