Hausverwaltung Hochauf
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Haus-, Grundstücks- und Wohnungsverwaltung
Lothar Hochauf

Friedrich-Ebert-Str. 11
04600 Altenburg
Tel.: 03 44 7 / 55 18 82
 

Haus-, Grundstücks- und Wohnungsverwaltung


Angebote Verwaltungsaufgaben für M I E T W O H N U N G E N
(kaufmännische, technische, juristische und Kapitalverwaltung)

• Anwerbung von Mietinteressenten in Zusammenarbeit mit dem Vermieter oder einen Makler

• Begründen und Beenden von Mietverhältnissen einschließlich der Abnahme und Übergabe der jeweiligen Wohnungen mit den dazu vermieteten Nebenräumen;

• Einziehung der Mieten und sämtlicher Geldforderungen, die dem Eigentümer aus den jeweiligen Mietverhältnissen zustehen;

• Geltendmachung des Anspruches auf Stellung einer Mietsicherheit sowie deren Verwaltung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und Regelungen des jeweiligen Mietvertrages;

• Überwachung des Mieteingangs oder /und des Pachteinganges;

• Führung entsprechender Mietkonten;

• Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten nach den gesetzlichen und jeweils vertraglichen Regelungen;

• Durchführung von Mieterhöhungen nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe;

• Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen

• Abrechnung der Betriebs- und Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter für den Vermieter und/oder die Mieter und den Vermieter;

• Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten unter der Beachtung der Heizkostenverordnung;

• Geltendmachung sonstiger Ansprüche des Eigentümers aus den jeweiligen Mietverhältnissen wie etwa auf Durchführung fälliger Schönheitsreparaturen oder auf Zahlung von Schadensersatz wegen schuldhafter Beschädigung der Mietsache;

• Erstellung eines Wirtschaftsplanes für das jeweils kommende Geschäftsjahr und laufende Kontrolle der Einhaltung für das gegenwärtige Geschäftsjahr;

• Erarbeitung von Vorschlägen und Beratung des Vermieters/Eigentümers zur Bildung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage sowie deren zinsgünstiger Anlage;

• Bezahlung aller das Anwesen betreffenden laufenden Bewirtschaftungskosten und wiederkehrenden Verbindlichkeiten nach vorheriger Prüfung sowie die Abwicklung des gesamten das Anwesen betreffenden Zahlungsverkehrs wie z.B. öffentliche Abgaben, Versicherungsbeiträge, Handwerkerrechnungen usw.;

• Erfassung aller Zahlungsvorgänge sowie Erstellung jährlicher, halbjährlicher oder vierteljährlicher Abrechnungen ;

• Erstellung einer Jahresfinanzübersicht entsprechend der Kostenarten oder;

• Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung die Mietsache betreffend für die Steuererklärungen des Vermieters/Eigentümers;

• Verwaltung bestehender Verträge;

• Erstellung und Kontrolle der Hausordnung;

• Führen der gesamten Korrespondenz mit Mietern, Nachbarn, Behörden, Versicherungen, Entsorgungsfirmen und sonstigen Beteiligten;

• Begründung, Verwaltung und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen mit Hilfskräften wie Hausmeister und Reinigungspersonal;

• laufende Anweisung und Überwachung des Hilfspersonals;

• Beschaffung aller für die Erhaltung des Hauseigentums und gesunder Wohnverhältnisse erforderlichen Gegenstände und Versorgungsgüter, insbesondere des Heizmaterials (Zentralheizungen) sowie des für die Hilfskräfte erforderlichen Arbeitsmaterials;

• laufende Beratung des Vermieters/Eigentümers hinsichtlich des konkreten Versicherungsbedarfs sowie bei der Begründung und Beendigung von Versicherungsverträgen für das Anwesen;

• Abwicklung von Schadensfällen mit Geschädigten und beteiligten Versicherungen;

• Laufende Überwachung des baulichen Zustandes, gegebenenfalls unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter, deren Kosten der Vermieter/Eigentümer trägt;

• Vergabe und Überwachung erforderlicher Instandhaltungsarbeiten unter Auswahl geeigneter Fachfirmen;

• Abschluss und Kontrolle von Wartungsverträgen und Vergabe von wiederkehrenden Wartungstätigkeiten;

• Beratung und anwaltliche Vermittlung in Nachbarrechtsstreitigkeiten;

• Vertretung des Vermieters/Eigentümers bei behördlichen Maßnahmen;

• Beratung und Vermittlung des Vermieters/Eigentümers in Finanzierungsfragen (Geldanlagen, Rücklagen, zinsgünstiger Kredite, Förderprogramme usw.);

• Verwaltung sämtlicher Bankkonten, die im Zusammenhang mit der Mietsache stehen;

• gerichtliche Geltendmachung von Mietrückständen oder anderen Rückständen, erforderlichenfalls durch Einschaltung eines geeigneten Rechtsanwaltes, soweit der Verwalter zur Prozessvollmacht durch den Vermieter/ Eigentümer berechtigt ist;

• Erteilung von Unterprozessvollmachten, soweit der Verwalter zur Prozessvollmacht durch den Vermieter/Eigentümer berechtigt ist.


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