Haus-, Grundstücks- und Wohnungsverwaltung
Angebote Verwaltungsaufgaben für M I E T W O H N U N G E N
(kaufmännische, technische, juristische und Kapitalverwaltung)
• Anwerbung von Mietinteressenten in Zusammenarbeit mit dem
Vermieter oder einen Makler
• Begründen und Beenden von Mietverhältnissen einschließlich
der Abnahme und Übergabe der jeweiligen Wohnungen mit den dazu
vermieteten Nebenräumen;
• Einziehung der Mieten und sämtlicher Geldforderungen,
die dem Eigentümer aus den jeweiligen Mietverhältnissen
zustehen;
• Geltendmachung des Anspruches auf Stellung einer Mietsicherheit
sowie deren Verwaltung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
und Regelungen des jeweiligen Mietvertrages;
• Überwachung des Mieteingangs oder /und des Pachteinganges;
• Führung entsprechender Mietkonten;
• Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
nach den gesetzlichen und jeweils vertraglichen Regelungen;
• Durchführung von Mieterhöhungen nach den Vorschriften
des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe;
• Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen
• Abrechnung der Betriebs- und Nebenkostenvorauszahlungen
der Mieter für den Vermieter und/oder die Mieter und den Vermieter;
• Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten unter der Beachtung
der Heizkostenverordnung;
• Geltendmachung sonstiger Ansprüche des Eigentümers
aus den jeweiligen Mietverhältnissen wie etwa auf Durchführung
fälliger Schönheitsreparaturen oder auf Zahlung von Schadensersatz
wegen schuldhafter Beschädigung der Mietsache;
• Erstellung eines Wirtschaftsplanes für das jeweils
kommende Geschäftsjahr und laufende Kontrolle der Einhaltung
für das gegenwärtige Geschäftsjahr;
• Erarbeitung von Vorschlägen und Beratung des Vermieters/Eigentümers
zur Bildung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage sowie
deren zinsgünstiger Anlage;
• Bezahlung aller das Anwesen betreffenden laufenden Bewirtschaftungskosten
und wiederkehrenden Verbindlichkeiten nach vorheriger Prüfung
sowie die Abwicklung des gesamten das Anwesen betreffenden Zahlungsverkehrs
wie z.B. öffentliche Abgaben, Versicherungsbeiträge, Handwerkerrechnungen
usw.;
• Erfassung aller Zahlungsvorgänge sowie Erstellung
jährlicher, halbjährlicher oder vierteljährlicher
Abrechnungen ;
• Erstellung einer Jahresfinanzübersicht entsprechend
der Kostenarten oder;
• Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung die
Mietsache betreffend für die Steuererklärungen des Vermieters/Eigentümers;
• Verwaltung bestehender Verträge;
• Erstellung und Kontrolle der Hausordnung;
• Führen der gesamten Korrespondenz mit Mietern, Nachbarn,
Behörden, Versicherungen, Entsorgungsfirmen und sonstigen Beteiligten;
• Begründung, Verwaltung und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen
mit Hilfskräften wie Hausmeister und Reinigungspersonal;
• laufende Anweisung und Überwachung des Hilfspersonals;
• Beschaffung aller für die Erhaltung des Hauseigentums
und gesunder Wohnverhältnisse erforderlichen Gegenstände
und Versorgungsgüter, insbesondere des Heizmaterials (Zentralheizungen)
sowie des für die Hilfskräfte erforderlichen Arbeitsmaterials;
• laufende Beratung des Vermieters/Eigentümers hinsichtlich
des konkreten Versicherungsbedarfs sowie bei der Begründung
und Beendigung von Versicherungsverträgen für das Anwesen;
• Abwicklung von Schadensfällen mit Geschädigten
und beteiligten Versicherungen;
• Laufende Überwachung des baulichen Zustandes, gegebenenfalls
unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter, deren Kosten der Vermieter/Eigentümer
trägt;
• Vergabe und Überwachung erforderlicher Instandhaltungsarbeiten
unter Auswahl geeigneter Fachfirmen;
• Abschluss und Kontrolle von Wartungsverträgen und
Vergabe von wiederkehrenden Wartungstätigkeiten;
• Beratung und anwaltliche Vermittlung in Nachbarrechtsstreitigkeiten;
• Vertretung des Vermieters/Eigentümers bei behördlichen
Maßnahmen;
• Beratung und Vermittlung des Vermieters/Eigentümers
in Finanzierungsfragen (Geldanlagen, Rücklagen, zinsgünstiger
Kredite, Förderprogramme usw.);
• Verwaltung sämtlicher Bankkonten, die im Zusammenhang
mit der Mietsache stehen;
• gerichtliche Geltendmachung von Mietrückständen
oder anderen Rückständen, erforderlichenfalls durch Einschaltung
eines geeigneten Rechtsanwaltes, soweit der Verwalter zur Prozessvollmacht
durch den Vermieter/ Eigentümer berechtigt ist;
• Erteilung von Unterprozessvollmachten, soweit der Verwalter
zur Prozessvollmacht durch den Vermieter/Eigentümer berechtigt
ist.
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