Hausverwaltung Hochauf
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Haus-, Grundstücks- und Wohnungsverwaltung
Lothar Hochauf

Friedrich-Ebert-Str. 11
04600 Altenburg
Tel.: 03 44 7 / 55 18 82
Informationen

Folgende Punkte sollten Vermieter und Mieter beim Abschluss eines Mietvertrages beachten:

  • Mietverträge sollten immer schriftlich vereinbart werden – Beweislast –
  • Im Mietvertrag sollten folgende Punkte geregelt sein:

    • Genaue Personalien Vermieter und Mieter – mieten mehrere Personen eine Wohnung, sind alle als Mieter anzugeben; ausgenommen es handelt sich um eine Untervermietung
    • Genaue Bezeichnung des Mietgegenstandes (Adresse, Etage, Anzahl der Räume und Ausstattungsgrad z. B. Einbauküche, Wannenbad usw.)
    • Nutzbare Wohnfläche
    • Nebengelass (Kellerräume, Schuppen etc.)
    • Mögliche Benutzung von Gemeinschaftsräumen, wie z. B. Fahrradraum, Trockenraum, Gartennutzung etc.
    • Nutzung von Parkflächen für PKW
    • Gegenstände, die dem Mieter bei Wohnungsübergabe ausgehändigt werden z. B. Schlüssel, Anschlusskabel etc.
    • Regelungen zu möglichem Schlüsselverlust durch den Mieter
    • Anzahl der Personen, die zur Mietpartei gehören
    • Mietdauer und Kündigungsfristen
    • Modalitäten der Wohnungsübergabe und Rückgabe
    • Miethöhe ohne Betriebskosten, ausgenommen Inklusivmiete
    • Monatlicher Abschlag der Betriebskosten und der dazugehörige Umladeschlüssel (alternativ kann auf die Anwendung der Anlage 3 / §27 der II BV verwiesen werden)
    • Modalitäten der Mietzahlung (Art, wann, auf welches Konto)
    • Kaution, soweit vereinbart, dazu Höhe, max. 3 Monatsmieten / kalt
    • Modalitäten zu Schadensersatz, Zurückbezahlung Mietpreis, Haftungen
    • Regelungen zur Untervermietung
    • Regelungen zur gewerblichen Nutzung
    • Regelungen zur Instandhaltung (Ausbesserungen / bauliche Veränderungen der Mietsache)
    • Regelungen für kleinere Instandhaltungen, für die der Mieter verantwortlich ist (Begrenzung Höhe der Summe für einzelne Maßnahmen bzw. Gesamtsumme p.a.)
    • Regelungen zu Schönheitsreparaturen, die der Mieter durchzuführen hat
    • Regelungen zum Betreten der Mieträume durch Vermieter
    • Modalitäten (Gründe zur außerordentlichen Kündigung)
    • Modalitäten zur Rückgabe der Mietsache
    • Zusätzliche Vereinbarungen
    • Schriftformklausel
    • Unterschriften aller Mieter und Vermieter / Datum
    • Anlagen zum Mietvertrag
    • Hausordnung
    • Übergabeprotokoll
    • Nebenkostenaufstellung und Umlageschlüssel für einzelne Kostenarten - sofern diese nicht im Mietvertrag enthalten sind
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