
Folgende Punkte sollten Vermieter und Mieter beim Abschluss
eines Mietvertrages beachten:
Mietverträge sollten immer schriftlich vereinbart
werden – Beweislast –
Im Mietvertrag sollten folgende Punkte geregelt sein:
- Genaue Personalien Vermieter und Mieter – mieten mehrere
Personen eine Wohnung, sind alle als Mieter anzugeben; ausgenommen
es handelt sich um eine Untervermietung
- Genaue Bezeichnung des Mietgegenstandes (Adresse, Etage, Anzahl
der Räume und Ausstattungsgrad z. B. Einbauküche, Wannenbad
usw.)
- Nutzbare Wohnfläche
- Nebengelass (Kellerräume, Schuppen etc.)
- Mögliche Benutzung von Gemeinschaftsräumen, wie z.
B. Fahrradraum, Trockenraum, Gartennutzung etc.
- Nutzung von Parkflächen für PKW
- Gegenstände, die dem Mieter bei Wohnungsübergabe
ausgehändigt werden z. B. Schlüssel, Anschlusskabel
etc.
- Regelungen zu möglichem Schlüsselverlust durch den
Mieter
- Anzahl der Personen, die zur Mietpartei gehören
- Mietdauer und Kündigungsfristen
- Modalitäten der Wohnungsübergabe und Rückgabe
- Miethöhe ohne Betriebskosten, ausgenommen Inklusivmiete
- Monatlicher Abschlag der Betriebskosten und der dazugehörige
Umladeschlüssel (alternativ kann auf die Anwendung der Anlage
3 / §27 der II BV verwiesen werden)
- Modalitäten der Mietzahlung (Art, wann, auf welches Konto)
- Kaution, soweit vereinbart, dazu Höhe, max. 3 Monatsmieten
/ kalt
- Modalitäten zu Schadensersatz, Zurückbezahlung Mietpreis,
Haftungen
- Regelungen zur Untervermietung
- Regelungen zur gewerblichen Nutzung
- Regelungen zur Instandhaltung (Ausbesserungen / bauliche Veränderungen der Mietsache)
- Regelungen für kleinere Instandhaltungen, für die
der Mieter verantwortlich ist (Begrenzung Höhe der Summe für einzelne Maßnahmen
bzw. Gesamtsumme p.a.)
- Regelungen zu Schönheitsreparaturen, die der Mieter durchzuführen
hat
- Regelungen zum Betreten der Mieträume durch Vermieter
- Modalitäten (Gründe zur außerordentlichen Kündigung)
- Modalitäten zur Rückgabe der Mietsache
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Schriftformklausel
- Unterschriften aller Mieter und Vermieter / Datum
- Anlagen zum Mietvertrag
- Hausordnung
- Übergabeprotokoll
- Nebenkostenaufstellung und Umlageschlüssel für einzelne
Kostenarten - sofern diese nicht im Mietvertrag enthalten sind
|